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Unsere Angebote

Egal ob PKW, Motorrad oder Anhänger Führerschein, bei uns bist du in den richtigen Händen. Wir bringen dich kompetent und unkompliziert an dein persönliches Ziel. Hast du Fragen zu bestimmten Klassen oder willst dich anmelden? Kontaktiere uns jetzt!

PKW Führerschein

PKW/ Klasse B

Anhänger Führerschein

PKW/ Klasse BE

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Nicht erlaubt sind Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max), L (Traktoren)

Es besteht die Möglichkeit die Prüfung und Unterricht mit einem normalen Schaltwagen oder mit Automatikfahrzeug zu absolvieren. Genannt wird diese dann B197. Dies birgt aber auch Nachteile: Wenn du vorhast Anhänger, LKW oder einen Busführerschein zu erwerben, musst du diese Prüfung im Schaltfahrzeug absolvieren, damit du diese auch als Erweiterungsklasse ohne Automatik fahren darfst.

„Zwei Autos der Fahrschule BV, die für Fahrstunden genutzt werden”

Mit der Klasse BE ist es möglich Fahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t zu bewegen.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17*

  • Ausbildung: Praxis

  • Prüfung: praktische Prüfung

  • Vorbesitz: Klasse B

PKW/ Klasse B96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17*

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: keine

  • Vorbesitz: Klasse B

„Auto mit Anhänger, das für den Führerschein B+E bei Fahrschule BV genutzt wird”

Motorrad Führerschein

Klasse Mofa

Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.

  • Mindestalter: 15

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: Theorieprüfung

Klasse A1

Leichtkraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

  • Mindestalter: 16

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max)

Klasse A2

Mindestalter:
24 J. (direkt), 20 J. (nach 2 J. A2), 21 J. (dreirädrig, nur Inland)

Aufstieg A2 → A:
– Ab 2 J. A2: keine Theorie, keine Pflichtfahrstunden, aber mind. 1 Doppelstunde zur Prüfungsvorbereitung
– Unter 2 J.: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Aufstieg A1 → A (ab 24 J.):
Grundausbildung + 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: nur praktisch
Eingeschlossen: AM, A1, A2

Klasse AM

Kleinkraftrad bis 50 cm³ (z.B. Roller) oder mit einem Elektromotor, Motorleistung max. 4  kW

  • Mindestalter: 15

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Klasse B196

Motorrad fahren mit PKW Führerschein. Erlaubt das Führen von Motorrädern der Klasse A1.
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B.

  • Mindestalter: 25

  • Ausbildung: Theorie und Praxis

  • Prüfung: Keine

  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max)

Klasse A

Beschreibung: Motorräder mit über 50 cm³ Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter:

  • 24 Jahre (Direkteinstieg)

  • 20 Jahre (nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2)

  • 21 Jahre (für dreirädrige Fahrzeuge – nur Inland)

Aufstieg von A2 auf A:

  • Nach 2 Jahren A2: keine Theorie, keine Pflichtfahrstunden, aber mindestens eine Doppelstunde zur Prüfungsvorbereitung erforderlich.

  • Weniger als 2 Jahre A2: 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt.

Aufstieg von A1 auf A (ab 24 Jahren):

  • Grundausbildung + 3 Überland-, 2 Autobahn-, 1 Nachtfahrt.

Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: nur praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

„Motorräder der Fahrschule BV für Motorradführerschein-Kurse”

* Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

*Alle Preise werden immer auf aktuellem Stand in die Preisliste eingepflegt

Mehr zu den Fahrerlaubnisklassen in der Übersicht bei dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Antragstellung

Für jeden Führerscheinbewerber muss ein Antrag erfolgen, um sich für die Theorie und Praxisprüfung anzumelden. Aufgrund Bearbeitungszeiten, die ca. 4 bis 6 Wochen sind, sollte dieser rechtzeitig erfolgen. Benötigt wird:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie ausreichend)

  • Aktuelles Biometrisches Passfoto

  • Aktuelle Sehtestbescheinigung

  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung

Für Bewerber für den BF17 Führerschein wird noch eine Kopie des Führerscheins und Ausweises der Begleitperson benötigt

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